Bitte beachten Sie, dass bis zum 15.01. 2021 die Deckbescheinigungen (stallion breeding reports) aus dem Jahr 2020 bei der MFTHBA abgegeben werden und jeweils eine Kopie der Deckbescheinigungen an die Geschäftsstelle/ Zuchtleitung der EMFTHA e.V. geschickt werden müssen.
Bei Überschreitung der Abgabefrist wird sonst eine Gebühr nach der aktuellen Gebührenordnung der EMFTHA e.V. erhoben.
Sollte sie in Erwägung ziehen ihren Hengst im Jahr 2021 in der künstlichen Besamung einzusetzen, beantragen sie bitte Anfang des Jahres 2021 rechtzeitig die Tierzuchtbescheinigung für den Samen bei der Zuchtleitung.
gez. B.Schielke
Zuchtleiterin EMFTHA e.V.