Im Rahmen der Oktober-Vorstandssitzung der MFTHBA wurde eine Änderung der Regeln für den stallion Breeding Report beschlossen.
Diese tritt am 1. Januar 2022 in Kraft und gilt für die stallion breeding reports 2021, die spätestens zum 15. Januar 2022 abzugeben sind.
Durch diese Änderung wird es den Hengstbesitzern ermöglicht, die MFTHBA zu ermächtigen, ein Fohlen ohne die normal erforderliche Unterschrift des Hengstbesitzers zu registrieren. Diese Ermächtigung ist optional. Der Hengstbesitzer kann individuell festlegen, für welche Stute er diese Ermächtigung erteilen möchte.
„Die Änderung rationalisiert die Papierprozesse für den Hengstbesitzer und den Stutenbesitzer“, teilte MFTHBA-Präsident Mark Mackie mit.
Wenn der Hengstbesitzer das Fohlen zur Registrierung freigibt, kann der Stutenbesitzer die Registrierungsbescheinigung ausfüllen oder den Registrierungsantrag online ausfüllen, um das Fohlen zu registrieren.
In Fällen, in denen die Registrierung nicht freigegeben wird, ist wie bisher vorzugehen. Dazu gehört auch der Erhalt eines Antrags auf Registrierung vom Hengstbesitzer mit der erforderlichen Unterschrift.
Das neue Formular steht ab sofort auf der MFTHBA-Website für Hengstbesitzer zum Download zur Verfügung, um es bei der Einreichung des stallion breeding report 2021 zu verwenden. Klicken Sie hier, um die Seite Registrierungsformulare zu besuchen.