Bitte beachten Sie, dass bis zum 15.01. 2022 die Deckbescheinigungen (stallion breeding reports) aus dem Jahr 2021 bei der MFTHBA abgegeben werden und jeweils eine Kopie der Deckbescheinigungen an die Zuchtleitung der EMFTHA e.V. geschickt werden müssen.
Bei Überschreitung der Abgabefrist wird sonst eine Gebühr nach der aktuellen Gebührenordnung der EMFTHA e.V. erhoben.
Sollte sie in Erwägung ziehen ihren Hengst im Jahr 2022 in der künstlichen Besamung einzusetzen, beantragen sie bitte Anfang des Jahres 2022 rechtzeitig die Tierzuchtbescheinigung für den Samen bei der Zuchtleitung.
gez. B. Schielke
Zuchtleiterin EMFTHA e.V.