Die Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19) treffen Vereine, Betriebe, Pferdehalter, -sportler und -züchter sowie Turnierveranstalter mit besonderer Härte und erschüttern sie bis ins Mark. Als Interessenvertreter von Pferdesport und Pferdezucht setzen sich die FN und ihre Mitgliedsverbände dafür ein, dass Training, Unterricht, Turniere, Leistungsprüfungen, Lehrgänge, Seminare und andere Vereinsaktionen auf den Pferdesportanlagen auch in Corona-Zeiten stattfinden dürfen.
Die Bundes- und Landesregierungen haben beschlossen, Sportstätten für den Freizeit- und Amateursportbetrieb ab 2. November erneut zu schließen, jedoch sind Ausnahmen für den Individualsport ausdrücklich vorgesehen.
Als Bundesverband orientiert sich die FN an den Vorgaben der Bundesregierung, interpretiert sie aus fachlicher Sicht und leitet daraus Empfehlungen im Sinne von Pferdesport und Pferdezucht ab, die in den untenstehenden Downloads und FAQ nachzulesen sind. Die FN kann keine bundeseinheitlichen und rechtsverbindlichen Regeln zum Umgang mit dem Coronavirus aussprechen. Dafür sind Bundesregierung, Bundesländer, Landkreise und Kommunen zuständig. So kommt es, dass es regional und lokal unterschiedliche Regelungen für Pferdesport und Pferdezucht gibt. Die FN rät allen Pferdesportlern und Züchtern, sich die Veröffentlichungen des Landespferdesportverbandes, der Regierung und Ministerien des eigenen Bundeslandes sowie der Kommunen durchzulesen und im Zweifel beim zuständigen Ordnungsamt nachzufragen.
Die jeweiligen Verordnungen und Allgemeinverfügungen, die in den Region gelten, sind auf den Seiten der Bundesländer zu finden: www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/corona-bundeslaender-1745198
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