Liebe Mitglieder der EMFTHA,
seit Inkrafttreten der EU-Tierzuchtverordnung im November 2018 für die Gewinnung und den Handel von Samen und Embryonen von Zuchtpferden wurden von den Zuchtverbänden separate Tierzuchtbescheinigungen (TZB) ausgestellt. Für reinrassige Pferde, mit denen gehandelt wird, gilt ausschließlich der Zuchtequidenpass als Tierzuchtbescheinigung.
Mit der Veröffentlichung der DVO (EU) 2020/602 wurden die Muster für Tierzuchtbescheinigungen für den Handel mit Zuchttieren und deren Zuchtmaterial (Samen, Embryonen) sowie die Muster für die Verbringung von Zuchttieren und deren Zuchtmaterial (Samen, Embryonen) in der EU gemäß der DVO(EU)2017/717 überarbeitet. Am 04.07.2020 ist die neue Durchführungsverordnung DVO (EU) 2020/602 für die Ausstellung von Tierzuchtbescheinigungen von Samen und Embryonen in Kraft getreten. Die Ausstellung der Tierzuchtbescheinigungen obliegt weiterhin den Zuchtverbänden.
Was muss der Züchter über den Einsatz von Samenwissen und beachten?
Nach der VO(EU)2016/1012 i.V.m. §14 Abs.3 Tierzuchtgesetz muss Samen im Handel von einer Tierzuchtbescheinigung nach dem Musterder DVO(EU)2020/602 begleitet sein. Bei der Abgabe an Tierhalter kann der Tierhalter eine Tierzuchtbescheinigung für den Samen verlangen, wenn das besamte Tier ein Zuchttier ist. Alternativ kann die TZB für den Samen an einen vom Tierhalter benannten Zuchtverband übermittelt werden.
Grundsätzlich sind Zuchtverbände, bei denen die Spendertiere eingetragen sind, für das Ausstellen von TZB für die Tiere und deren Zuchtmaterial zuständig. Artikel 31 Abs.1 der VO(EU) 2016/1012 lässt jedoch zu, dass Zuchtmaterialbetriebe auf der Grundlage von Unterlagen, die vom Zuchtverband übermittelt wurden, für das von ihnen erzeugte Zuchtmaterial selbst TZB ausstellen können.
TZB für Samen nach dem Muster der DVO (EU)2020/602 dürfen nur solche Besamungsstationen ausstellen, die über eine veterinärrechtliche Zulassung für den innergemeinschaftlichen Handel (EU-Station) verfügen. Besamungsstationen mit einer tierzuchtrechtlichen Zulassung für den nationalen Handel stellen statt einer TZB für Samen nach dem Muster der DVO (EU)2020/602 entsprechende Samenbegleitscheine aus.
Tierzuchtbescheinigungen nach der DVO (EU)2020/602 werden für Samen ausgestellt, der von einem männlichen Zuchttier gewonnen wurde.
Jede TZB muss mindestens einmal im Original unterschrieben sein. Mit der Unterschrift bestätigt der Unterzeichnende die Authentizität der voranstehenden Dokumente bzw. Dokumenteninhalte.
Die TZB enthalten mehrere Teile (Teil A und Teil B). Diese müssen fälschungssicher verbunden und jedes Teil muss im Original unterschrieben sein. Dann kann mit den Kopien weitergearbeitet werden. Änderungen an dem Muster der TZB sind von der zuständigen Tierzuchtbehörde zu genehmigen.
Die Tierzuchtbescheinigungen sind immer nur im Jahr der Ausstellung gültig.
Da bei der EMFTHA e.V. derzeit nur der Samenversand zum Einsatz kommt, wird deshalb hier im Folgenden darauf eingegangen.
- Zu Beginn der Decksaison, spätestens jedoch vor der ersten Samenabgabe, ist auf Anforderung der Teil A vonder EMFTHA einmal auszustellen. Das Spendertier muss als Voraussetzung bei der EMFTHA als Zuchttier eingetragen sein. Dieser einmal ausgestellte Teil A kann in Kopie in der gesamten Decksaison des Ausstellungsjahres verwendet werden. Teil A muss von jeder Besamungsstation separat beantragt werden. Für Zuchttiere sind die DNA Marker auf der TZB einzutragen. Für den nationalen Handel kann ggf. auch eine Kopie des Laborprotokolls akzeptiert werden, wenn sichergestellt ist, dass jederzeit die DNA Marker abgerufen werden können.
- Die Besamungsstation stellt den Teil B der TZB aus und fügt auf der Rückseite den vom Zuchtverband übermittelten Teil A hinzu. Für jede Samenlieferung eines Hengstes ist bei Abgabe
- an einen Zuchtmaterialbetrieb sowie an einen ausländischen Empfänger grundsätzlich und
- an einen Tierhalter im Inland auf Anforderungeine TZB für Samen zu erstellen. Die TZB ist von der verantwortlichen Person im Original zu unterschreiben
Die Bestimmungen gelten analog auch für den Import von Samen aus Nicht-EU-Ländern (Drittstaaten). Hier muss der Samen in jedem Fall von einer vollständigen TZB inkl. DNA Marker begleitet sein. Der Empfänger des Samens muss prüfen, ob der „entsendete“ Zuchtverband staatlich anerkannt ist und der Zuchtmaterialbetrieb, derden Samen gewonnen und/oder versandt hat, eine Zulassung für den innergemeinschaftlichen Handel besitzt.
Wird Samen aus einem Drittland eingeführt, muss der Empfänger prüfen, ob die TZB von einer Zuchtstelle im Drittland ausgestellt wurde, die auf der EU-Liste der zugelassenen Zuchtstellen steht (https://ec.europa.eu/food/animals/zootechnics/non-eucountries en) und ob der Zuchtmaterialbetrieb, der den Samen gewonnen und / oder versandt hat, eine Zulassung für den Import der EU hat (https://ec.europa.eu/food/animals/semenen).
Wird Samen aus anderen Mitgliedsstaaten oder Drittländern an einen anderen Zuchtmaterialbetrieb abgegeben, ist das Original der TZB oder bei der Teilung der Sendung eine Kopie, beizufügen. Das Original verbleibt in diesem Fall bei dem abgegebenen Zuchtmaterialbetrieb.
Was bedeuten die Informationen nun für den Züchter in der Praxis?
Haben sie sich für einen Hengst entschieden, dessen Samen zum Verkauf steht, erkundigen sie sich, dass sie den Samen von einer Besamungsstation erhalten, die eine Zulassung für den innergemeinschaftlichen Handel (EU-Station) oder für den nationalen Handel besitzt. Hengsthalter dürfen Werbung für ihren Hengst machen, aber selbst keinen Samen anbieten. Nicht zulässig ist auch der Weiterverkauf von dem Samen durch den einzelnen Tierhalter.
Sollten sie als Züchter in Erwägung ziehen für die kommende Saison Samen eines bestimmten Hengstes zu nutzen, empfehlenwir ihnene vor Abschluss des Deckvertrages die vorliegende Zuchtbescheinigung zu erfragen und den Eintrag im Zuchtbuch der EMFTHA e.V. zu prüfen.
Es kann später nur eine Eintragung des Fohlens im Zuchtbuch der EMFTHA e.V. erfolgen und ein Equidenpaß inkl. Tierzuchtbescheinigung erstellt werden, wenn eine musterkonforme Tierzuchtbescheinigung vom Samen des Vatertieres vorlag.
Bei Fragen zum Einsatz von Embryotransfer setzen sie sich bitte mit der Zuchtleitung der EMFTHA e.V.in Verbindung.
gez. Britta Schielke
Zuchtleiterin EMFTHA e.V.