Bitte beachten Sie, dass bis zum 15. Januar 2025 die Deckbescheinigungen (stallion breeding reports) aus dem Jahr 2024 bei der MFTHBA abgegeben werden und jeweils eine Kopie der Deckbescheinigungen an die Zuchtleitung der EMFTHA e.V. geschickt werden müssen.
Bei Überschreitung der Abgabefrist wird sonst eine Gebühr nach der aktuellen Gebührenordnung der EMFTHA e.V. erhoben.
Sollten Sie in Erwägung ziehen, Ihren Hengst im Jahr 2025 in der künstlichen Besamung einzusetzen, beantragen Sie bitte Anfang des Jahres 2025 rechtzeitig die Tierzuchtbescheinigung für den Samen bei der Zuchtleitung.
gez. B. Schielke
Zuchtleiterin EMFTHA e.V.