Rechtlich Grundlagen
Das Zuchtbuch für die Rasse „Missouri Fox Trotter (MFT)“ in Europa wird von der Züchtervereinigung European Missouri Fox Trotting Horse Association e.V. (EMFTHA), Geschäftsstelle EMFTHA e.V., Danziger Freiheit 5, 56068 Koblenz, geführt.
Die rechtlichen Grundlagen dieser Grundsätze sind die züchterischen Grundbestimmungen und das Zuchtprogramm der EMFTHA e.V., alle jeweiligen gültigen Bestimmungen der europäischen Union und das Regelbuch (Official Rule Book) der Missouri Fox Trotting Horse Breed Association (MFTHBA), Ava /USA.
Die Grundsätze für die Zucht der Rasse Missouri Fox Trotter wurden auf der Grundlage des „Official MFTHBA Rule Book“ erstellt. Sofern dort festgelegte Bestimmungen nicht mit dem EU-Tierzuchtrecht vereinbar sind, wurden Regelungen getroffen, die den Festlegungen des „Official MFTHBA Rule Book“ möglichst nahe kommen.
Änderungen an den Grundsätzen für die Zucht der Rasse MFT können vorgenommen werden, wenn satzungsgemäße Beschlüsse der EMFTHA gefasst wurden und die Änderungen von der für die Züchtervereinigung zuständigen Aufsichtsbehörde genehmigt wurden.
Mit diesen Bestimmungen werden die Grundsätze für die Zucht der Rasse MFT für alle Filialzuchtbuch führenden Züchtervereinigungen verbindlich festgelegt. Besonders bei der Ausgestaltung des Zuchtprogrammes für die Rasse MFT sind die Züchtervereinigungen aufgefordert, den Grundsätzen des Ursprungszuchtbuches zu folgen.
Die jeweils aktuellen Grundsätze für die Zucht der Rasse „Missouri Fox Trotter“ werden auf der Internetseite www.emftha.com der EMFTHA e.V. veröffentlicht. Filialzuchtbuch führende Züchtervereinigungen werden von den Änderungen schriftlich durch die EMFTHA e.V in Kenntnis gesetzt.
1. Abstammungsaufzeichnung/Angaben im Zuchtbuch (the system for recording pedigrees)
Angaben zum Pferd:
Name, UELN, Identifizierung gemäß VO (EG) 504/2008 bzw. der Nachfolgeverordnung DVO (EU) 2015/262 der KOM vom 17. Febr. 2015 (Equidenpass-Verordnung), Geschlecht, letztes Deckdatum der Mutter, Geburtsdatum, Farbe, Abzeichen, Rasse, Abteilung im Zuchtbuch, Name, Anschrift und E-Mailadresse des Züchters sowie Eigentümer / Besitzer, Kennzeichnung Mikrochip).
Angaben zu den Eltern und mind. drei weiteren Vorfahrengenerationen, soweit vorhanden:
Name, UELN., Identifizierung gemäß VO (EG) 504/2008 bzw. der Nachfolgeverordnung DVO (EU) 2015/262 der KOM vom 17. Febr. 2015 (Equidenpass-Verordnung), Geschlecht, Geburtsdatum, Farbe, Abzeichen, Rasse, Abteilung des Zuchtbuches, Name des Züchters, Kennzeichnung (Mikrochip).
2. Merkmale (the definition of the characteristics of the breed (or breeds) or the population covered by the stud-book)
Gezüchtet wird ein leichtes mittelgroßes, wohlgeformtes korrektes, gesundes und fruchtbares Warmblutgangpferd mit Veranlagung zum Fox Trot, einem diagonalen gebrochenen 4 Schlag Trab. Im Schritt und Fox Trot soll das Pferd einen angeborenen Rhythmus zeigen. Der Kopf soll leicht im Rhythmus des Ganges nicken, die Ohren reflektieren den Gang des Pferdes. Hohe Aktionen sind unerwünscht, jede Bewegung ist auf Raumgewinn ausgelegt. Auf Grund seines ausgeglichenen Wesen und gutmütigen Charakter eignet sich der Missouri Foxtrotter als ideales Geländepferd. Als vielseitiges Gebrauchspferd ist es auch ideal als Freizeitpferd, das sich neben seiner Veranlagung zum Reiten auch zum Fahren eignet.
3. Grundlegende Zuchtziele (the definition of its basic objectives of selection)
Herkunft: USA, Missouri
Größe: ca. 143 bis 163 cm
Farben: alle Farben
Gebäude:
- Kopf: Der Kopf soll fein, trocken und schlank auslaufend geformt sein. Die Ohren gut geformt und in der Größe angepasst, die Augen dunkel, glänzend und gutmütig. Gut ausgeprägte Ganaschen bei ausreichender Ganaschenfreiheit. Die Länge des Kopfes soll höchstens 1/3 der Körperlänge betragen Das Maß von einem Auge zum anderen soll gleich sein mit der halben Länge vom Kopf. Große Nüstern, kleine, feste Maulpartie und festes feines Kinn.
- Hals: genügend lang, ca. 1/3 der Köperlänge
- Körper: Quadratformat mit langer, schräger Schulter 45-50 Grad und kurzem Rücken, langer schräger Kruppe, mit mittlerem, in den Rücken reichendem Widerrist. Breite tiefe Brust, nicht zu lange Beine und mittelstarke Bemuskelung.
- Fundament: trocken, korrekt, nicht zu kleine Gelenke; kurze Röhren, mittelgroße harte Hufe. Bei den Hinterbeinen zeigt die Zehenrichtung leicht nach außen.
Bewegungsablauf:
taktrein, harmonisch, flach, mit aktivem Untertritt. Jede Bewegung ist auf optimalen Raumgewinn ausgelegt. Die Vorhand soll weit vorn ausgreifen die Hinterhand tritt unter. Jegliche Knieaktion ist unerwünscht.
a) FOX TROT ist ein Gang im diagonalen Vierschlag. Der Fox Trot ist raumgreifend, wobei das Pferd in eleganter Manier mit den Vorderbeinen Schritt- und mit den Hinterbeinen im Trab-Rhythmus geht. Die rhythmische Bewegung zieht sich durch das ganze Pferd von der Nase bis zum Schweif. Die Vorderbeine sollten keine starke Aktion, auch keine Knieaktion zeigen. Die Hinterbeine sollten eine gleitende Bewegung zeigen, bei der der hintere Huf in die Spur des Vorderhufes tritt oder darüber. Das Pferd soll gerade laufen. Der Pferdekopf soll leicht aufgerichtet getragen werden und die rhythmische Bewegung der Hinterbeine zeigen. Der Schweif soll natürlich getragen werden und sich auch im Rhythmus mitbewegen.
b) FLAT FOOT WALK ist ein flacher Vier-Takt-Gang in lateraler Fußfolge. Die Spur der Hinterbeine soll die der Vorderbeine übertreten (over stride). Flat-foot-walk unterscheidet sich durch den 4-Takt deutlich vom Fox Trot mit seinem gebrochenen Rhythmus. Bei korrektem Gang kann man die stetige und gleichmäßige 4-Takt–Kadenz der Hufe hören. Der Kopf des Pferdes zeigt die typische, rhythmische Auf- und Ab– Bewegung (Head Shake).
c) CANTER/LOPE: ist ein versammelter Drei-Takt-Galopp. Der Lope soll eine rhythmische, leicht rollende, Drei-Gang-Bewegung zeigen. Der Lope ist keine schnelle Gangart, das Pferd soll am leicht anstehenden Zügel einen entspannten Eindruck machen. Zu starke Versammlung, Vier-Takt-Galopp, übermäßiges Tempo oder exzessives Pumpen in der Bewegung mit den Zügeln sind nicht erwünscht. Jedes Pferd sollte in der Lage sein einen Lope zu zeigen.
Besondere Merkmale: gutartiges besonders freundliches Wesen; angenehmes Temperament; nervenstark und intelligent; robust und pflegeleicht. Weitere Kriterien sind Gesundheit und Fruchtbarkeit
Einsatzmöglichkeiten: Reitsport, Distanzreiten, leichtes Gebrauchspferd in der Viehwirtschaft, Therapeutisches Reiten, Freizeitreiten, Fahren.
4. Kennzeichnung (the system for identifying equidae)
Die Identifizierung der Equiden erfolgt gemäß VO (EG) 504/2008 bzw. der Nachfolgeverordnung DVO (EU) 2015/262 der KOM vom 17. Febr. 2015 (Equidenpass-Verordnung). Zusätzlich wird für jedes Pferd der Rasse MFT im Equidenpass das Abzeichendiagramm ausgefüllt und die Abzeichen verbal erfasst.
4.1. Identifizierung und Kennzeichnung der Pferde
4.1.1. Die Identifizierung von Fohlen erfolgt mit Hilfe der folgenden Methoden:
– Identifizierung eines Fohlens bei Fuß der Mutter
– Kontrolle des Deckscheins der Mutter
– Angabe des Geschlechts
– Beschreibung von Farbe und Abzeichen, Erstellung eines Abzeichendiagrammes
– Kennzeichnung durch Setzen eines Transponders, Regelkennzeichnung linke Halsseite
– Vergabe einer Lebensnummer (UELN)
– Probenentnahmezur DNA Typisierung ( in der Regel Haarwurzeln oder Blut des Pferdes) nach ISAG Standard
4.1.2. Die Identifizierung von Stuten und Hengsten zur Zuchtbucheintragung erfolgt mit Hilfe der folgenden Methoden:
– Überprüfung von Equidenpass inklusive Zuchtbescheinigung
– Überprüfung von Abzeichen und Beschreibung am Pferd
– Ablesen des Transponders, falls vorhanden
– DNA Typisierung des Pferdes und Abstammungsüberprüfung nach ISAG Standard mit Probeentnahme, falls noch nicht vorhanden
4.2. Feststellung der Abstammung
4.2.1. Für jedes zu registrierende Fohlen verlangt der Verband eine DNA Typisierung und eine Abstammungsüberprüfung auf Vater und Mutter. Die Abstammungsüberprüfung erfolgt mit der Bestimmung genomischer Merkmale aufgrund des Ergebnisses der DNAMikrosatelliten Typisierung (nach ISAG Standard). Nach den Vorgaben der MFTHBA müssen die Untersuchungen in einem von der ISAG anerkanntem Mitgliedslabor durchgeführt werden.
4.2.2 Ein Equidenpass inklusive Zuchtbescheinigung wird nur dann ausgestellt, wenn keine Abweichung bei der Überprüfung der Abstammung des zu registrierenden Fohlens festgestellt wird. Über eine festgestellte Abweichung bei der Überprüfung der angegebenen Abstammung wird der Pferdebesitzer umgehend benachrichtigt. Eine festgestellte Abweichung bei der Überprüfung der Abstammung eines Pferdes wird vom Verband aufgezeichnet und die Aufzeichnung über mindestens zehn Jahre nach dem Zeitpunkt ihrer Erstellung aufbewahrt.
4.2.3. Zur Zuchtbucheintragung erfolgt für jedes Zuchtpferd eine DNA Typisierung (nach ISAG Standard) zur Identitätssicherung, sofern zum Zeitpunkt der Zuchtbucheintragung noch nicht vorhanden, mit einer zentralen Speicherung der Daten.
4.3. Internationale Lebensnummer (UELN)
4.3.1. Jedes Pferd erhält als Fohlen bei der Geburtsregistrierung eine Internationale Lebensnummer (UELN). Die Lebensnummer besteht aus 15 Stellen. Die ersten drei Stellen beziehen sich auf den Geschäftssitz (Land) der Züchtervereinigung, in welchem das Pferd erstmals registriert und eine UELN vergeben wurde (für Deutschland DE- oder 276). Die nächste Stelle gibt an, ob das betreffende Pferd vor dem Jahr 2000 (= 3) oder ab dem Jahr 2000 (=4) geboren wurde. Die nächsten zwei Stellen bezeichnen die Züchtervereinigung, bei der das Pferd erstmalig eingetragen wurde. Die nächsten sieben Stellen sind die Registriernummern auf dem Certificate of Registration des Pferdes. Die letzten zwei Stellen geben das Geburtsjahr des Pferdes an. Der Verband stellt durch einen Nummernabgleich sicher, dass keine doppelte Nummernvergabe erfolgt.
4.3.2. Die internationale Lebensnummer wird nicht verändert und auch bei einem Wechsel des Pferdes in ein anderes Zuchtgebiet beibehalten. Internationale Lebensnummern (UELN) für im Ausland geborene Pferde werden bei der Eintragung übernommen. Liegt noch keine UELN bzw. auch keine UELN im MFTHBA Ursprungszuchtbuch für das betreffende Pferd vor, wird vom registrierenden Zuchtverband eine UELN für das Pferd vergeben.
5. Unterteilung des Zuchtbuches in Klassen (the division of the stud-book,if there are different conditions for entering equidae, or if there are different procedures for classifying equidae entered in the book)
Die EMFTHA e.V. führt das Ursprungszuchtbuch für Missouri Fox Trotter in Europa. Das Zuchtbuch ist geschlossen. Es sind keine Veredlerrassen zugelassen. Das Zuchtbuch wird getrennt nach Hengsten und Stuten geführt. Das Zuchtbuch für Hengste besteht aus einer Hauptabteilung mit den Klassen Hengstbuch I, Hengstbuch II, Anhang für Hengste, einem Fohlenbuch Hengste und
einer besonderen Abteilung dem Vorbuch für Hengste. Das Zuchtbuch für Stuten besteht aus einer Hauptabteilung mit den Klassen Stutbuch I, Stutbuch II, Anhang für Stuten, einem Fohlenbuch Stuten und einer besonderen Abteilung dem Vorbuch für Stuten.
Es gelten folgende Eintragungsbedingungen für die Klassen der Hauptabteilungen und der besonderen Abteilung:
5.1. Hengstbuch I
Eingetragen werden mindestens dreijährige Hengste
– deren Elterntiere in der höchsten Klasse der Hauptabteilung eines Zuchtbuches der Rasse (z.B. EMFTHA Zuchtbuch und / oder im Zuchtbuch der Rasse einer anderen anerkannten Züchtervereinigung) eingetragen
– die ein Certificate of Registration vorweisen können
– die gemäß Punkt 4.1. identifiziert wurden
– mit nachgewiesener Abstammung über 3 Generationen
– mit positiver Exterieurbeurteilung gemäß Punkt 6.1.
– mit positiver tierärztlicher Zuchttauglichkeitsbescheinigung und einem negativen PSSM-Test
– die auf einer Leistungsprüfung Exterieur mindestens die Gesamtnote 7,0 erhalten haben, wobei für alle Teilbeurteilungen jeweils die Mindestnoten gemäß Punkt 6.1. vergeben wurde,
– mit einer Leistungsprüfung Reiten gemäß Punkt 7.2.
Hengste aus der Anpaarung von im Anhang eingetragenen Hengsten/Stuten mit Stuten aus dem Stutbuch I / Hengsten aus Hengstbuch I, können eingetragen werden, sofern sie die oben stehenden Eintragungsbedingungen erfüllen.
5.2. Hengstbuch II
Eingetragen werden mindestens 3-jährige Hengste:
– deren Elterntiere in der der höchsten Klasse der Hauptabteilung eines Zuchtbuches der Rasse (z.B. EMFTHA Zuchtbuch und / oder im Zuchtbuch der Rasse einer anderen anerkannten Züchtervereinigung) eingetragen sind
– die ein Certificate of Registration vorweisen können
– die nicht ins Hengstbuch I eingetragen werden können
– die gemäß Punkt 4.1. identifiziert wurden
– mit einer positiven Exterieurbeurteilung nach Punkt 6.3.
– mit einer bestandenen geführten Gelassenheitsprüfung gemäß Punkt 7.2.
– mit positiver tierärztlicher Zuchttauglichkeitsbescheinigung und einem negativen PSSM-Test
Hengste aus der Anpaarung von im Anhang eingetragenen Hengsten/Stuten mit Stuten aus dem Stutbuch I / Hengsten aus Hengstbuch I, können eingetragen werden, sofern sie die oben stehenden Eintragungsbedingungen erfüllen.
5.3. Anhang für Hengste
Eingetragen werden Hengste:
– der Rasse Missouri Fox Trotter, die im MFTHBA Stammbuch eingetragen / registriert sind
– die gemäß Punkt 4.1. und mittels DNA identifiziert wurden
– die einen negativen PSSM-Test vorweisen können
5.4. Fohlenbuch Hengste
Es werden alle im jeweiligen Zuchtverband gezüchteten Hengstfohlen der Rasse MFT auf Grundlage der Geburtsmeldung eingetragen
– deren Eltern im Zuchtbuch der Rasse des jeweiligen Zuchtverbandes oder einer anderen anerkannten Züchtervereinigung eingetragen sind.
5.5. Vorbuch für Hengste (Besondere Abteilung)
Eingetragen werden:
– Missouri Fox Trotter Hengste, die im MFTHBA Stammbuch eingetragen / registriert sind
– die selbst, sowie ein Elternteil in Europa geboren sind
– Hengste, die rassetypisch sind
– Hengste, die mit keiner Fremdrasse eingekreuzt wurden
– die gemäß Punkt 4.1. identifiziert wurden
– die keine, nach den Regeln des Ursprungszuchtbuches mittels DNA gesicherte Abstammung besitzen
– Hengste, die bei der Bewertung der äußeren Erscheinung mindestens die Gesamtnote 6,0 erhalten haben, wobei die Wertnote 6,0 in keinem Eintragungsmerkmal unterschritten wurde
– mit positiver tierärztlichen Zuchttauglichkeitsbescheinigung (Anlage 3a ZTU für Hengste) und einen negativen PSSM-Test vorweisen können
Aufstiegsregelung: Nachkommen aus der Anpaarung von Vorbuchhengsten mit Stuten aus dem Stutbuch I können in die Klassen der Hauptabteilung eingetragen werden, deren Eintragungsbedingungen sie entsprechen.
5.6. Stutbuch I
Eingetragen werden mindestens dreijährige Stuten:
– deren Elterntiere in der höchsten Klasse der Hauptabteilung eines Zuchtbuches der Rasse (z.B. EMFTHA Zuchtbuch und / oder im Zuchtbuch der Rasse einer anderen anerkannten Züchtervereinigung) eingetragen sind
– die ein Certificate of Registration vorweisen können
– die gemäß Punkt 4.1 identifiziert wurden
– mit nachgewiesener Abstammung über 3 Generationen
– mit positiver Exterieurbeurteilung gemäß Punkt 6.1
– mit positiver tierärztlicher Zuchttauglichkeitsbescheinigung und einem negativen PSSM-Test
– die auf einer Leistungsprüfung Exterieur mindestens die Gesamtnote 6,0 erhalten haben, wobei für alle Teilbeurteilungen jeweils eine Mindestnote gemäß Punkt 6.1 vergeben wurde
– mit einer Leistungsprüfung Reiten nach Punkt 7.2
Stuten aus der Anpaarung von im Anhang eingetragenen Hengsten/Stuten mit Stuten aus dem Stutbuch I / Hengsten aus Hengstbuch I, können eingetragen werden, sofern sie die oben stehenden Eintragungsbedingungen erfüllen.
5.7. Stutbuch II
Eingetragen werden mindestens 3-jährige Stuten:
– deren Elterntiere in der höchsten Klasse der Hauptabteilung eines Zuchtbuches der Rasse (z.B. EMFTHA Zuchtbuch und / oder im Zuchtbuch der Rasse einer anderen anerkannten Züchtervereinigung) eingetragen sind
– die ein Certificate of Registration vorweisen können
– die nicht in das Stutbuch I eingetragen werden können
– die gemäß Punkt 4.1 identifiziert wurden
– mit positiver Exterieurbeurteilung gemäß Punkt 6.2
– mit einer bestandenen geführten Gelassenheitsprüfung gemäß Punkt 7.2.
– mit positiver tierärztlicher Zuchttauglichkeitsbescheinigung und einem negativen PSSM-Test
Stuten aus der Anpaarung von im Anhang eingetragenen Hengsten/Stuten mit Stuten aus dem Stutbuch I / Hengsten aus Hengstbuch I, können eingetragen werden, sofern sie die oben stehenden Eintragungsbedingungen erfüllen.
5.8. Anhang für Stuten
Eingetragen werden Stuten:
– der Rasse Missouri Fox Trotter, die im MFTHBA Stammbuch eingetragen / registriert sind
– die gemäß Punkt 4.1 und mittels DNA identifiziert wurden
– die einen negativen PSSM Test vorweisen können.
5.9. Fohlenbuch Stuten
Es werden alle im jeweiligen Zuchtverband gezüchteten Stutfohlen der Rasse MFT auf Grundlage der Geburtsmeldung eingetragen
– deren Eltern im Zuchtbuch der Rasse des jeweiligen Zuchtverbandes oder einer anderen anerkannten Züchtervereinigung eingetragen sind.
5.10. Vorbuch für Stuten (Besondere Abteilung)
Eingetragen werden:
– Missouri Fox Trotter Stuten, die im MFTHBA Stammbuch eingetragen / registriert sind
– die selbst, sowie ein Elternteil in Europa geboren sind
– Stuten, die rassetypisch sind
– Stuten, die mit keiner Fremdrasse eingekreuzt wurden
– die gemäß Punkt 4.1. identifiziert wurden
– die keine, nach den Regeln des Ursprungszuchtbuches mittels DNA gesicherte Abstammung besitzen
– Stuten, die bei der Bewertung der äußeren Erscheinung mindestens die Gesamtnote 6,0 erhalten haben, wobei die Wertnote 6,0 in keinem Eintragungsmerkmal unterschritten wurde
– mit positiver tierärztlichen Zuchttauglichkeitsbescheinigung (Anlage 3b ZTU für Stuten) und einen negativen PSSM-Test vorweisen können
Aufstiegsregelung: Nachkommen aus der Anpaarung von Vorbuchstuten mit Hengsten aus dem Hengstbuch I können in die Klassen der Hauptabteilung eingetragen werden, deren Eintragungsbedingungen sie entsprechen.
5.11. Eintragungsbedingungen für Pferde mit dem Gendefekt PSSM
Aus tierschutzrechtlichen Gründen soll mit Tieren, die den dominanten Gendefekt PSSM in homozygoter oder heterozygoter Form führen, nicht gezüchtet werden.
Träger des PSSM – Gendefektes verbleiben im Fohlenbuch für Hengste oder Stuten und können in keine höhere Klasse des Zuchtbuches für MFT eingetragen werden. Sie erhalten eine spezielle Kennzeichnung im Equidenpass. Homozygote Trägertiere sind von der Zucht ausgeschlossen. Stuten, die einen positiven heterozygoten PSSM-Test vorweisen, nehmen an keinem Prämien- /Zuchtprogramm (Prämienstute, Elitestute) teil. Sie dürfen nur mit Hengsten angepaart werden, die keine PSSM –Träger sind. Der dominante Gendefekt wird im Equidenpass eingetragen und im Stutenverteilungsplan veröffentlicht.
Alle Nachkommen von Trägertieren müssen vor der Eintragung einen PSSM-Test vorlegen. Sind die Nachkommen PSSM frei, so können sie in die Klasse des Zuchtbuches für MFT eingetragen werden, deren Eintragungsbedingungen sie erfüllen. Liegt von beiden Elterntieren ein negativer PSSM-Test vor, so muss von dem Nachkommen kein PSSM-Test mehr vorgelegt werden.
5.12.
Die Eintragung eines Zuchtpferdes in die entsprechende Klasse des Zuchtbuches für Missouri Fox Trotter erfolgt auf Antrag des Eigentümers oder Halters des Tieres unter Beachtung der tierzuchtrechtlichen Vorgaben, wenn die Identität des Pferdes nach den unter Punkt 4 festgelegten Kriterien festgestellt ist, sowie die weiteren Anforderungen der Grundsätze erfüllt sind. Zuchttauglichkeitsuntersuchungen von Hengsten und Stuten für die Eintragungen ins Zuchtbuch, die vor 2017 nach EMFTHA Standard gemacht wurden, werden anerkannt und müssen nicht erneut gemacht werden. Die Eintragung von Zuchttieren in eine Klasse des Zuchtbuches für Missouri Fox Trotter und seine Prämierungsergebnisse werden in den Equidenpass inkl. Zuchtbescheinigung eingetragen.
5.13.
Pferde, die in anderen Zuchtbüchern der Rasse anerkannter Züchtervereinigungen eingetragen sind, werden unter ihrem bisherigen Namen in die Klasse des Zuchtbuches für Missouri Fox Trotter eingetragen, deren Kriterien sie entsprechen.
5.14.
Ein Zuchthengst muss vor der ersten Zuchtnutzung in das Zuchtbuch für Missouri Fox Trotter des Zuchtverbandes und/oder in das Zuchtbuch der Rasse eines anderen anerkannten Zuchtverbandes eingetragen sein.
5.15.
Die Eintragung einer Stute in das Zuchtbuch für Missouri Fox Trotter muss spätestens dann erfolgen, wenn der erste Nachkomme zur Identifikation und Registrierung gemeldet wird. Falls eine Stute vor dem Termin, auf dem sie zur Eintragung hätte vorgestellt werden sollen, eingegangen ist, dann ist eine nachträgliche Eintragung der Stute möglich. Diese Möglichkeit dient nur
der Ausstellung eines Equidenpasses inklusive Zuchtbescheinigung für das letztgeborene Fohlen. Es muss nachgewiesen werden, dass die eingegangene Stute die Mutter des Fohlens ist.
5.16.
Sämtliche Equidenpässe inklusive Zuchtbescheinigung werden mittels schriftlicher Rückbestätigung (Exportzertifikat) der ausstellenden Stelle überprüft. Bei der Wiedereintragung eines Pferdes in das Zuchtbuch für Missouri Fox Trotter werden seine früheren Ergebnisse im Zuchtbuch übernommen.
6. Mindestleistungen für die Zuchtbuchklassen
6.1. Zur Eintragung eines Pferdes in das Hengstbuch I/Stutbuch I müssen bei der Exterieurbeurteilung alle in der nachfolgenden Tabelle aufgezeigten Mindestnoten und die Mindestmittelnote/Gesamtnote erreicht werden.
6.2 Stuten mit einer Gesamtmindestnote von 5,0 können in das Stutbuch II eingetragen werden.
6.3. Hengste mit einer Gesamtmindestnote von 5,0 können in das Hengstbuch II eingetragen werden.
7. Leistungsprüfungen
Die Leistungsprüfungen Exterieur für Stuten und Hengste zur Feststellung des Zuchtwertteils Exterieur („äußere Erscheinung“) unter besonderer Berücksichtigung des Bewegungsablaufs der Pferde und Leistungsprüfungen Reiten zur Feststellung des Zuchtwertteils Reitleistung für Hengste, Stuten und Wallache werden unter besonderer Berücksichtigung der Rittigkeit und des Verhaltens der Pferde durchgeführt. Die Leistungsprüfung für Missouri Fox Trotter erfolgt als Feldprüfung in Anlehnung an die Richtlinien der EMFTHA Leistungsprüfung – Reiten. Die bestandene Leistungsprüfung Reiten ist Voraussetzung für die Eintragung in die Zuchtbuchklassen I. Die bestandene, geführte Gelassenheitsprüfung ist Voraussetzung für die Eintragung in die Zuchtbuchklassen II. Die Richtlinien für die Durchführung der Leistungsprüfung Exterieur und Leistungsprüfung Reiten sowie deren Durchführungsverordnungen sind auf der Homepage der EMFTHA e.V. unter www.emftha.com veröffentlicht.
Im Rahmen der Leistungsprüfung Exterieur und Reiten werden Einzelnoten von 0-10 vergeben. Den Noten sind die nachfolgenden Prädikate zugeordnet:
7.1. Leistungsprüfung Exterieur
7.1.1. Die Beurteilung erfolgt für Stuten und Hengste in folgenden Selektionsmerkmalen (Teilkriterien):
a) Gebäude und Gesamteindruck
– vertikale Balance
– horizontale Balance
– Schulter
– Kruppe
– Brust
– Vorderbeine
– Hinterbeine
– Bemuskelung
– Gesundheit
b) rassetypische Gangarten
– Walk
– Flat Foot Walk
– Foxtrot
7.1.2. Zum Bestehen der Leistungsprüfung müssen stets alle 12 Teilkriterien ausgeführt und beurteilt werden. Für jedes dieser Teilkriterien ist eine Note von 0-10 zu vergeben. Es sind ganze und halbe Noten zulässig. Die Einzelnoten für die 12 Teilkriterien ergeben sich aus dem arithmetischen Mittel der Noten aller Richter und werden jeweils auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet. Die Gesamtnote ergibt sich aus dem arithmetischen Mittel der gerundeten Einzelnoten der 12 Teilkriterien und wird auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet. Wird die Note Null (0) für ein nicht ausgeführtes Teilkriterium vergeben, so wird in diesem Prüfungsabschnitt keine Gesamtnote ermittelt und die gesamte Leistungsprüfung gilt als nicht bestanden.
7.2. Leistungsprüfung Reiten
Die Leistungsprüfungen Reiten wird für Hengste, Stuten und Wallache als Feldprüfung durchgeführt.
Beurteilungsmerkmale
Es wird die Veranlagung der Pferde in den rassespezifischen Gangarten Walk, Flat Foot Walk, Fox Trot und Show Canter sowie die Rittigkeit unter besonderer Berücksichtigung der Merkmale Charakter und Temperament, allgemeines Leistungsvermögen, Leistungsbereitschaft und Bereitwilligkeit geprüft. Maßgebend für die Beurteilung ist die Eignung der Pferde im Hinblick auf die Verbesserung der Reiteigenschaften der Rasse Missouri Fox Trotter.
Die Leistungsprüfung Reiten wird in Anlehnung an die Richtlinien der EMFTHA Leistungsprüfung Reiten durchgeführt. Das Bestehen der Leistungsprüfung Reiten ist Voraussetzung für die Eintragung ins Hengstbuch I / Stutbuch I. Die Richtlinien für die EMFTHA Leistungsprüfung Reiten sowie deren Durchführungsverordnungen sind auf der Homepage www.emftha.com veröffentlicht.
7.2.1. Prüfungsabschnitte
Im Verlauf der Leistungsprüfung Reiten müssen folgende Prüfungsabschnitte absolviert werden:
7.2.2. Beurteilung
Zur Bewertung der Pferde werden Einzelnoten von 0 bis 10 vergeben. Es sind nur ganze und halbe Noten zulässig. Zum Bestehen der Leistungsprüfung müssen stets alle 5 Beurteilungsmerkmale ausgeführt und mit Noten von 1 bis 10 beurteilt werden. Die Gesamtnote ergibt sich aus dem arithmetischen Mittel der Einzelnoten für die 5 Beurteilungsmerkmale. Wird in mindestens einem Beurteilungsmerkmal die Teilnote 0 vergeben, wird keine Gesamtnote ermittelt und die Prüfung gilt als nicht bestanden.
7.2.3. Wiederholung der Leistungsprüfung Reiten
Die Leistungsprüfung Reiten kann mehrmals wiederholt werden. Es müssen stets alle Teilprüfungen wiederholt werden. Es gilt das aktuelle Prüfungsergebnis aus allen absolvierten Prüfungen.
7.2.4. Anerkennung von Turniersportprüfungen
Die Leistungsprüfung Reiten gilt für Zuchthengste, Zuchtstuten und Wallache auch dann als erfolgreich abgelegt, wenn die Turniersporterfolge in Anlehnung an die Regelungen der EMFTHA, welche auf deren Homepage unter www.emftha.com veröffentlicht sind, nachgewiesen werden können.
Die Grundsätze der EMFTHA e.V. sind am 19.12.2016 in Kraft getreten. Änderungen wurden auf der Mitgliederversammlung am 15.06.2017 beschlossen und treten am Tag der Genehmigung durch die Anerkennungsbehörde in Kraft.
Alle Anlagen zu den Eintragungsbedingungen und Bestimmungen zu den Leistungsprüfungen sind unter www.emftha.com veröffentlicht.